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Bildrechte, Vermarktung von Konzertbildern
  • Urherberrechte und Copyright hat immer der Fotograf.
  • Vermarktungsrechte hat immer und ausschließlich der Künstler, es sei denn er veräußert diese.
  • Vermarktungsrecht bedeutet: Merchandising, Versteigerung (der Exklusivrechte) an Redaktionen zu nicht marktüblichen Preisen, Verkauf an privat, usw.

Was darf ein Fotograf mit den Bildern die er auf einem Event erstellt tun?

Die Bildern dürfen ausschließlich an Redaktionen zum Zweck der Berichterstattung verkauft werden, zu marktüblichen Preisen.

Was darf eine Band mit den Fotos die auf einem Konzert entstanden sind tun?

Nichts. Da die Band weder Copyright noch Nutzungsrechte besitzt ist das Vermarktungsrecht nutzlos. Selbstverständlich kann das Nutzungsrecht erworben werden.

Unsere Band ist bisher nur in der Musikszene bekannt, was geschieht also mit den Bildern von unserem Konzert?

Nichts. Da die Medien an unbekannten Bands (unbekannt außerhalb der Szene) kein Interesse haben, sind solche Bilder praktisch unverkäuflich. Die Qualität der Musik spielt dabei keine Rolle. Solche Bilder werden mitunter von Online Magazinen veröffentlicht, die die Fotos praktisch immer unentgeldlich nutzen können.

Wir haben kürzlich einen Vertrag unterschrieben, im nächsten Jahr gehen wir auf Tour. Wir benötigen gute Bilder um den Kartenverkauf anzukurbeln, haben aber kein Geld.

Es gibt da Möglichkeiten. Im Mitglieder Bereich ist dazu ein Artikel hinterlegt. Bitte registriere Dich, bestätige Deinen Account und logge Dich im Mitglieder Bereich ein. Oder rufe mich an. Es geht nicht um Geheimnisse, aber ich will zuverlässig verhindern das der Artikel von Suchmaschinen erfasst wird. Nach dem Einloggen wird der Artikel Fotos ohne Bezahlung im Menü FAQs -> Musiker sichtbar.

 

 

 

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